ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Fassung vom 1.5.2007
Grapos Postmixsirup Vertriebs GmbH,
A – 8502 Lannach, Industriestr. 10 a
Tel.: +43 (0) 3136 83 600, Fax DW 28, Email: office@grapos.com
 |
Unsere AGB zum
Speichern und Ausdrucken (ca. 35 kb) |
Allgemeines: Folgende Allgemeine
Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen,
Leistungen, Angebote der Firma Grapos Postmixsirup
Vertriebs GmbH, im folgenden kurz Grapos genannt.
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen,
Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform, ebenso das Abgehen von
der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
des Kunden werden auch ohne unseren ausdrücklichen
Widerspruch nicht Vertragsbestandteil.
Bei wiederkehrenden Geschäftsbeziehungen anerkennen
die Grapos- Geschäftspartner die jeweils aktuellen
AGB als verbindlich, die für diese jederzeit online,
unter dem Link: http://www.grapos.at/agb.html, abrufbar
sind. Eine aktuelle schriftliche Ausgabe kann auch
bei Grapos bezogen werden.
Aufträge, Offerte, Preise: Erstellte
Offerte von Grapos sind, sofern nicht als ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet, unverbindlich und freibleibend.
Zwischenverkauf vorbehalten. Auftragsannahme nur
schriftlich durch Geschäftsführung. Auftragsannahme
kann an Sicherstellung oder Vorauszahlung gebunden
werden. Sämtliche Preise sind freibleibend zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Werk Lannach (exklusive
eventuell vorgeschriebene Kosten für Verpackungsentsorgung)
und gelten als Tagespreise bzw. werden zu den jeweiligen
Tagesnotierungen abgerechnet.
Annahmeverzug / Rücktritt: Kommt
der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in
Verzug, so ist Grapos nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist berechtigt, seine Erfüllungsansprüche
neben der Pönale (gem. Pkt. „Pönale“) geltend zu
machen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ein Storno oder
ein Rücktritt von einem Auftrag oder einer Bestellung
durch den Besteller ist nur innerhalb von 3 Tagen
ab Bestelldatum / Auftragserteilung möglich, wobei
eine Stornogebühr in Höhe 25% des Bestellwertes
plus etwaig angefallene Mehrkosten zu leisten sind.
Der Besteller / Auftraggeber hat kein Storno-/ Rücktrittsrecht
bei Sonderanfertigungen. Grapos behält sich das
Recht zum Rücktritt aus sämtlichen Dauerschuldverhältnissen
(Liefervertrag, Leihe, Miete, Abzahlungsgeschäfte...)
vor, sobald über das Vermögen des Geschäftspartners
der Konkurs oder das gerichtliche Ausgleichsverfahren
eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses
mangels Kostendeckung abgewiesen wird.
Zahlungsbedingungen: Wenn nichts
anderes vereinbart, gilt Zahlung bei Übernahme.
Ist auf der Rechnung ein Zahlungsziel ausgewiesen,
so gilt dies ab Rechnungserhalt (Leistung) netto
ohne Abzüge. Ausgewiesene Zahlungsziele gelten als
bei uns einlangend fällig. Unvereinbarte Abzüge
oder Aufrechnungen von uns nicht anerkannter oder
nichtfälliger Gegenforderungen sind unzulässig.
Bei Kontokorrentverrechnungen gilt eine Zahlung
jeweils als für die am längsten fällige Schuld geleistet.
Die ordnungsgemäße und termingerechte Zahlung ist
wesentlicher Bestandteil aller gesonderten Vereinbarungen.
Sämtliche rechtlichen Ansprüche betreffend Garantieleistungen,
Gewährleistung, Lieferungen und Leistungen unsererseits
sind von der termingerechten Bezahlung der Ware
abhängig.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug
werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. verrechnet
und werden sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden
sofort fällig. Der Kunde verpflichtet sich, für
den Fall des Verzuges pro erfolgter Mahnung einen
Betrag von 10,90 EUR netto zu leisten. Der Kunde
hat binnen 10 Tagen nach Zugang einer Saldenliste
diese schriftlich, eingeschrieben zu beeinspruchen.
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wird
über unsere Waren eigenmächtig vom Kunden verfügt
oder werden diese weiter veräußert oder Dritten
zur Verfügung gestellt, so erstreckt sich unser
Eigentumsvorbehalt auch auf allfällige Kaufpreis-
oder Benutzungsentgeltforderungen des Kunden gegenüber
Dritten und hat der Kunde bei aufrechtem Eigentumsvorbehalt
unsererseits Dritte davon in Kenntnis zu setzen
und deren Zustimmung zu verlangen. Die Forderungen
des Kunden gelten sofort nach Entstehung als an
uns unwiderruflich abgetreten. Der Kunde verpflichtet
sich, uns bei aufrechtem Eigentumsvorbehalt auf
unser Verlangen jederzeit seine Abnehmer mitzuteilen
und unbeschadet unserer darüber hinaus gehenden
Befugnisse auf unsere Aufforderung seinen Abnehmer
die erfolgte Abtretung an uns unverzüglich bekannt
zu geben. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme
unserer Geräte ist der Kunde verpflichtet, auf den
Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich
mittels eingeschriebenem Brief binnen 24 Stunden
zu verständigen. Solange eine Ware im Grapos- Eigentum
steht, hat der Kunde sie mit kaufmännischer Sorgfalt
für Grapos zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend
gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, und sonstige Schadensrisiken
zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden
Ansprüche aus den Versicherungsverträgen an Grapos
ab.
Gewährleistung: Gewährleistungsansprüche
sind schriftlich geltend zu machen, sie müssen eine
genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn
der Kunde seiner o.a. Rügepflicht nicht nachkommt.
A) für Technik bzw. für Waren außer Lebensmittel:
Für alle von Grapos verkauften Waren wird eine Gewährleistung
von 12 Monaten für Funktion bei bestimmungsgemäßer
Verwendung ab dem Datum der Lieferung gewährt. Diese
Gewährleistung bezieht sich nur auf den Materialersatz.
Arbeitszeit, Wegzeit und Fahrtkosten werden nicht
vergütet. In jedem Falle ist vom Kunden ein Garantie/Gewährleistungsnachweis
zu erbringen. Voraussetzung für Garantie/ Gewährleistungsansprüche
ist die nachweisliche, fachgerechte Installation
der Gerätschaften durch befugte Fachkräfte oder
Unternehmen. Grapos behält sich das Recht vor, über
einen Anspruch zu entscheiden. Verschleißteile,
Glasbrüche, Beleuchtungskörper, kleine Oberflächenfehler
an den Gerätschaften sowie Teile, die der betriebsgerechten
Abnutzung unterliegen, sind ausgeschlossen. Die
Übernahme von Reparatur- und Ersatzkosten von Dritten
wird ausdrücklich abgelehnt. Der Käufer hat uns
von allen Forderungen Dritter, insbesondere entstanden
durch Folgeschäden oder Betriebsausfälle, schad-
und klaglos zu halten.
B) Für Lebensmittel: Gewährleistungsansprüche
für Lebensmittel setzen folgende Punkte voraus 1)
sachgemäße Lagerung und Transport, 2) Verwendung
von entsprechenden technischen Hilfsmitteln zur
Getränkezubereitung, 3) ordnungsgemäße Reinigung
und Wartung der Ausschankanlage 4) Mindesthaltbarkeitsdatum
darf keinesfalls überschritten sein 5) unverzügliche
Information an Grapos mit Angabe der Chargennummer
und Beschreibung des vermuteten Mangels. Sollte
die Reklamation berechtigt sein, tauscht Grapos
die beanstandete Ware gegen einwandfreie Ware um
oder erteilt nach eigener Wahl eine Gutschrift.
Andere weitergehende Ansprüche (wie Ersatz von mittelbaren
Schäden oder reinen Vermögensschäden) sind ausgeschlossen.
Kleine, in der Natur der Produkte liegende Qualitätsschwankungen
berechtigen den Kunden nicht zum Annahmeverweigerung
oder zu Schadenersatzforderungen.
Retourwaren: Rücksendungen von
Waren werden nur angenommen, wenn vorher über die
Rücknahme eine schriftliche Vereinbarung getroffen
wurde.
Lieferfrist: Der Lauf einer „verbindlich“
zugesicherten Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an
dem die Bestellung rechtsverbindlich geworden ist,
jedoch nicht früher, als alle für die ordnungsgemäße
Erfüllung notwendigen Angaben vom Besteller gemacht
wurden. Der Kunde hat im Falle des Verzuges eine
Nachfrist von zumindest 2 Wochen schriftlich mittels
eingeschriebenen Briefes zu setzen und kann im Falle
des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung
vereinbarter Termine und Fristen. Die Einhaltung
der Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener
Hindernisse wie z.B. Fälle höherer Gewalt.
Verpackung und Versand: Mehrwegverpackungen
sind gereinigt an Grapos zu retournieren. Grapos
behält sich die Art des Versandes vor. Sollten die
Waren auch von uns verschickt werden, so werden
die Transportkosten dafür an den Kunden weiterverrechnet.
Transportversicherungen werden nur auf schriftlichen
Kundenwunsch und dessen Kosten abgeschlossen.
Haftung/Produkthaftung: Eine Haftung
von Grapos für Schäden des Kunden aus jeglichem
Rechtsgrund ist ausgeschlossen, es sei denn, der
Schaden wurde von Grapos grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht. Grapos haftet auf keinen Fall für atypische
und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Grapos haftet
ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren
Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern
können. Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG
sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Fehler
in der Sphäre von Grapos verursacht und zumindest
grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Geistiges Eigentum: Pläne, Skizzen,
technische Unterlagen, Logos, Prospekte, Kataloge,
Muster, Webdesign und Ähnliches bleiben geistiges
Eigentum von Grapos bzw. anderen Urhebern. Jede
Verwendung, Vervielfältigung und Veröffentlichung
bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
von Grapos. Der Kunde ist diesem Fall verpflichtet,
die jeweils aktuelle Fassung zu verwenden und überholte
Versionen zu beseitigen.
Leistungserbringung durch Dritte:
Grapos behält sich das Recht vor, zur Erbringung
der vereinbarten Leistung im Bedarfsfall auch geeignete
Dritte (Grapos-Partnerfirmen) einzusetzen.
Kundeninformation: Alle Grapos-
Kunden sind dazu verpflichtet, die Grapos- Produkte
stets korrekt nach den Angaben von Grapos zu bezeichnen
und auch beim Weiterverkauf diese Pflicht zu überbinden.
Grapos haftet keinesfalls für Folgen einer unrichtigen
Information eines Endkunden. Die Prüfung der Verkehrsfähigkeit
der Grapos Produkte in Vertriebsgebieten außerhalb
von Österreich obliegt dem Kunden. Sollte es für
einzelne Länder spezielle Regelungen der Produktkennzeichnung
geben, wird sich Grapos bemühen, diese speziellen
Anforderungen zu erfüllen, leistet jedoch nur für
eine Produktkennzeichnung Gewähr, die dem österreichischen
und dem allg. europäischen Lebensmittelrecht entspricht.
REGELUNGEN betreffend Schankanlagen- KAUF,
-MIETE, -LEIHINVENTAR
für Grapos DIREKTKUNDEN
Bezugsverpflichtung: Als gleichwertige Gegenleistung
zu den vorteilhaften Grapos-Konditionen werden 5 Jahre
über die Anlage ausschließlich Graposprodukte ausgeschenkt
und keine Graposkonkurrenzprodukte (auch nicht Flaschenware)
zu den Produkten laut Tastenbelegung/Montageliste
vertrieben oder beworben. Ein Eigentumsübergang
vor 5 Jahren lässt die Bezugsverpflichtung unberührt.
Bei Nichterreichen von Bezugsmengenverpflichtungen
verlängert sich die Abnahmeverpflichtung, ungeachtet
der vereinbarten Zeit, bis zum Erreichen der vereinbarten
Gesamtbezugsmenge. Wahlweise kann Grapos vom Vertrag
zurücktreten und neben einer Pönale die Differenz
zwischen dem Wert der Anlage und dem Kaufpreis rückfordern.
Sind Mindestbezugsmengen vereinbart und erreicht
der Kunde jene im jährlichen Zeitraum nicht, hat
Grapos das Recht vom Vertrag zurückzutreten (Forderung
Pönale oder Differenzbetrag), oder einen Ausgleichsbetrag
pro fehlender Verkaufseinheit (Container oder Bag
in Box) von 50 % des Nettoverkaufspreises zu fordern.
Vor Leistung der vereinbarten Montagepauschale wird
nicht mit der Montage der Anlage begonnen. Preise
und Zahlungsbedingungen werden gesondert vereinbart.
Es gilt die jeweils aktuelle Grapos Sorten /Markenliste.
Die Vereinbarung geht beiderseits auf Rechtsnachfolger
über. Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, die
Rechte und Pflichten zu überbinden, ansonsten eine
Konventionalstrafe in Höhe von 50% des Wertes der
Schankanlage zzgl. MwSt. (gem. der Auftragsbestätigung)
an Grapos zu bezahlen ist und daneben das Recht
zu Demontage (Miete/ Leihe) sowie der Erfüllungsanspruch
und Schadenersatzanspruch besteht.
Demontage und Abholung einer Schankanlage dürfen
ausschließlich durch Grapos erfolgen. Mauerdurchbrüche,
Wasser und Stromanschlüsse im Zusammenhang mit der
Montage einer Schankanlage müssen bauseits und ausnahmslos
auf Verantwortung des Kunden erfolgen. Von der Vollgarantie
sind Wasserfiltereinsätze, Verschleißteile und Fremdverschulden
ausgenommen, ebenso unsachgemäße Eingriffe des Kunden
sowie Arbeitseinsätze die durch Bedienungsfehler
erforderlich werden.
Der Kunde hat bis zum vollständigen Eigentumsübergang
die Anlage mit kaufmännischer Sorgfalt für Grapos
zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken
zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden
Ansprüche aus den Versicherungsverträgen an Grapos
ab.
Kauf einer Graposschankanlage:
Bei jedem Verstoß gegen die Bezugsverpflichtung
hat der Kunde eine verschuldensunabhängige, nicht
zu mäßigende Konventionalstrafe in Höhe von 50%
des Wertes der Anlage (wie in der Auftragsbestätigung)
zzgl. MwSt. zu leisten, daneben kann Fa. Grapos
die Zuhaltung begehren und weitere Schadenersatzansprüche
neben der Pönale geltend machen. Solange die Anlage
noch nicht vollständig bezahlt ist, behält sich
Fa. Grapos genauso vor, im Falle des Zahlungsverzuges
über 2 Wochen trotz schriftlicher Mahnung oder sonstiger
Vertragsverletzung nach eigener Wahl entweder zusätzlich
zur richterlich nicht zu mäßigenden Pönale den gesamten
aushaftenden Kaufpreisrest plus 12% Zinsen fällig
zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten,
die Anlage zu demontieren/ bzw. die Anlage elektronisch
abzuschalten oder ein monatliches Benutzungsentgelt
für die Anlagennutzung zu berechnen (=Wert der Anlage
dividiert durch 60).
Miete einer Graposschankanlage/ Leihinventar (= 0-Miete):
Bei jedem Verstoß gegen die Bezugsverpflichtung,
bei Zahlungsverzug trotz schriftlicher Mahnung sowie
bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses
durch den Kunden wird eine verschuldensunabhängige,
richterlich nicht zu mäßigende Konventionalstrafe
von 50% des Wertes der Schankanlage + MWSt. (wie
in der Auftragsbestätigung) vereinbart, daneben
kann Fa. Grapos nach Wahl entweder die Zuhaltung
begehren und weitere Ansprüche geltend machen, oder
vom Vertrag zurückzutreten und die im Eigentum von
Grapos stehenden Anlagen/Sachen unverzüglich demontieren/
bzw. die Anlage elektronisch abzuschalten, sowie
weitere Schadenersatzansprüche geltend machen.
Geheimhaltung: Sämtliche Punkte
unterliegen der Geheimhaltung.
Pönale: Bei Verletzung eines Punktes
der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder Pflichten daraus, ist Grapos jedenfalls berechtigt
eine Pönale in der Höhe von 50 % des Auftragswertes,
oder vom zu erwartenden Umsatzes, oder den Umsatzentgang
zu verlangen. Der erwartende Umsatz errechnet sich
aus den Durchschnittsumsätzen seit Beginn des Vertragsverhältnisses
bis zum Ende der Vertragsdauer.
Salvatorische Klausel: Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
so berührt das die Gültigkeit der Bedingungen im
Übrigen nicht.
Gerichtsstand/ Rechtswahl/ Erfüllungsort:
Gerichtsstand ist Graz, es gilt formelles und materielles
österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes
wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Firmensitz.