ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Fassung vom 1.5.2007

Grapos Postmixsirup Vertriebs GmbH, A – 8502 Lannach, Industriestr. 10 a
Tel.: +43 (0) 3136 83 600, Fax DW 28, Email: office@grapos.com



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Allgemeines: Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen, Angebote der Firma Grapos Postmixsirup Vertriebs GmbH, im folgenden kurz Grapos genannt. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, ebenso das Abgehen von der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne unseren ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil.
Bei wiederkehrenden Geschäftsbeziehungen anerkennen die Grapos- Geschäftspartner die jeweils aktuellen AGB als verbindlich, die für diese jederzeit online, unter dem Link: http://www.grapos.at/agb.html, abrufbar sind. Eine aktuelle schriftliche Ausgabe kann auch bei Grapos bezogen werden.
Aufträge, Offerte, Preise: Erstellte Offerte von Grapos sind, sofern nicht als ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf vorbehalten. Auftragsannahme nur schriftlich durch Geschäftsführung. Auftragsannahme kann an Sicherstellung oder Vorauszahlung gebunden werden. Sämtliche Preise sind freibleibend zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Werk Lannach (exklusive eventuell vorgeschriebene Kosten für Verpackungsentsorgung) und gelten als Tagespreise bzw. werden zu den jeweiligen Tagesnotierungen abgerechnet.
Annahmeverzug / Rücktritt: Kommt der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, so ist Grapos nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, seine Erfüllungsansprüche neben der Pönale (gem. Pkt. „Pönale“) geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ein Storno oder ein Rücktritt von einem Auftrag oder einer Bestellung durch den Besteller ist nur innerhalb von 3 Tagen ab Bestelldatum / Auftragserteilung möglich, wobei eine Stornogebühr in Höhe 25% des Bestellwertes plus etwaig angefallene Mehrkosten zu leisten sind. Der Besteller / Auftraggeber hat kein Storno-/ Rücktrittsrecht bei Sonderanfertigungen. Grapos behält sich das Recht zum Rücktritt aus sämtlichen Dauerschuldverhältnissen (Liefervertrag, Leihe, Miete, Abzahlungsgeschäfte...) vor, sobald über das Vermögen des Geschäftspartners der Konkurs oder das gerichtliche Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses mangels Kostendeckung abgewiesen wird.
Zahlungsbedingungen: Wenn nichts anderes vereinbart, gilt Zahlung bei Übernahme. Ist auf der Rechnung ein Zahlungsziel ausgewiesen, so gilt dies ab Rechnungserhalt (Leistung) netto ohne Abzüge. Ausgewiesene Zahlungsziele gelten als bei uns einlangend fällig. Unvereinbarte Abzüge oder Aufrechnungen von uns nicht anerkannter oder nichtfälliger Gegenforderungen sind unzulässig. Bei Kontokorrentverrechnungen gilt eine Zahlung jeweils als für die am längsten fällige Schuld geleistet. Die ordnungsgemäße und termingerechte Zahlung ist wesentlicher Bestandteil aller gesonderten Vereinbarungen. Sämtliche rechtlichen Ansprüche betreffend Garantieleistungen, Gewährleistung, Lieferungen und Leistungen unsererseits sind von der termingerechten Bezahlung der Ware abhängig.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. verrechnet und werden sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden sofort fällig. Der Kunde verpflichtet sich, für den Fall des Verzuges pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 10,90 EUR netto zu leisten. Der Kunde hat binnen 10 Tagen nach Zugang einer Saldenliste diese schriftlich, eingeschrieben zu beeinspruchen.
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wird über unsere Waren eigenmächtig vom Kunden verfügt oder werden diese weiter veräußert oder Dritten zur Verfügung gestellt, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf allfällige Kaufpreis- oder Benutzungsentgeltforderungen des Kunden gegenüber Dritten und hat der Kunde bei aufrechtem Eigentumsvorbehalt unsererseits Dritte davon in Kenntnis zu setzen und deren Zustimmung zu verlangen. Die Forderungen des Kunden gelten sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten. Der Kunde verpflichtet sich, uns bei aufrechtem Eigentumsvorbehalt auf unser Verlangen jederzeit seine Abnehmer mitzuteilen und unbeschadet unserer darüber hinaus gehenden Befugnisse auf unsere Aufforderung seinen Abnehmer die erfolgte Abtretung an uns unverzüglich bekannt zu geben. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme unserer Geräte ist der Kunde verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief binnen 24 Stunden zu verständigen. Solange eine Ware im Grapos- Eigentum steht, hat der Kunde sie mit kaufmännischer Sorgfalt für Grapos zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen an Grapos ab.
Gewährleistung: Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen, sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner o.a. Rügepflicht nicht nachkommt.
A) für Technik bzw. für Waren außer Lebensmittel: Für alle von Grapos verkauften Waren wird eine Gewährleistung von 12 Monaten für Funktion bei bestimmungsgemäßer Verwendung ab dem Datum der Lieferung gewährt. Diese Gewährleistung bezieht sich nur auf den Materialersatz. Arbeitszeit, Wegzeit und Fahrtkosten werden nicht vergütet. In jedem Falle ist vom Kunden ein Garantie/Gewährleistungsnachweis zu erbringen. Voraussetzung für Garantie/ Gewährleistungsansprüche ist die nachweisliche, fachgerechte Installation der Gerätschaften durch befugte Fachkräfte oder Unternehmen. Grapos behält sich das Recht vor, über einen Anspruch zu entscheiden. Verschleißteile, Glasbrüche, Beleuchtungskörper, kleine Oberflächenfehler an den Gerätschaften sowie Teile, die der betriebsgerechten Abnutzung unterliegen, sind ausgeschlossen. Die Übernahme von Reparatur- und Ersatzkosten von Dritten wird ausdrücklich abgelehnt. Der Käufer hat uns von allen Forderungen Dritter, insbesondere entstanden durch Folgeschäden oder Betriebsausfälle, schad- und klaglos zu halten.
B) Für Lebensmittel: Gewährleistungsansprüche für Lebensmittel setzen folgende Punkte voraus 1) sachgemäße Lagerung und Transport, 2) Verwendung von entsprechenden technischen Hilfsmitteln zur Getränkezubereitung, 3) ordnungsgemäße Reinigung und Wartung der Ausschankanlage 4) Mindesthaltbarkeitsdatum darf keinesfalls überschritten sein 5) unverzügliche Information an Grapos mit Angabe der Chargennummer und Beschreibung des vermuteten Mangels. Sollte die Reklamation berechtigt sein, tauscht Grapos die beanstandete Ware gegen einwandfreie Ware um oder erteilt nach eigener Wahl eine Gutschrift. Andere weitergehende Ansprüche (wie Ersatz von mittelbaren Schäden oder reinen Vermögensschäden) sind ausgeschlossen. Kleine, in der Natur der Produkte liegende Qualitätsschwankungen berechtigen den Kunden nicht zum Annahmeverweigerung oder zu Schadenersatzforderungen.
Retourwaren: Rücksendungen von Waren werden nur angenommen, wenn vorher über die Rücknahme eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Lieferfrist: Der Lauf einer „verbindlich“ zugesicherten Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Bestellung rechtsverbindlich geworden ist, jedoch nicht früher, als alle für die ordnungsgemäße Erfüllung notwendigen Angaben vom Besteller gemacht wurden. Der Kunde hat im Falle des Verzuges eine Nachfrist von zumindest 2 Wochen schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu setzen und kann im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen. Die Einhaltung der Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse wie z.B. Fälle höherer Gewalt.
Verpackung und Versand: Mehrwegverpackungen sind gereinigt an Grapos zu retournieren. Grapos behält sich die Art des Versandes vor. Sollten die Waren auch von uns verschickt werden, so werden die Transportkosten dafür an den Kunden weiterverrechnet. Transportversicherungen werden nur auf schriftlichen Kundenwunsch und dessen Kosten abgeschlossen.
Haftung/Produkthaftung: Eine Haftung von Grapos für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde von Grapos grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Grapos haftet auf keinen Fall für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Grapos haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können. Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Fehler in der Sphäre von Grapos verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Geistiges Eigentum: Pläne, Skizzen, technische Unterlagen, Logos, Prospekte, Kataloge, Muster, Webdesign und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum von Grapos bzw. anderen Urhebern. Jede Verwendung, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Grapos. Der Kunde ist diesem Fall verpflichtet, die jeweils aktuelle Fassung zu verwenden und überholte Versionen zu beseitigen.

Leistungserbringung durch Dritte: Grapos behält sich das Recht vor, zur Erbringung der vereinbarten Leistung im Bedarfsfall auch geeignete Dritte (Grapos-Partnerfirmen) einzusetzen.
Kundeninformation: Alle Grapos- Kunden sind dazu verpflichtet, die Grapos- Produkte stets korrekt nach den Angaben von Grapos zu bezeichnen und auch beim Weiterverkauf diese Pflicht zu überbinden. Grapos haftet keinesfalls für Folgen einer unrichtigen Information eines Endkunden. Die Prüfung der Verkehrsfähigkeit der Grapos Produkte in Vertriebsgebieten außerhalb von Österreich obliegt dem Kunden. Sollte es für einzelne Länder spezielle Regelungen der Produktkennzeichnung geben, wird sich Grapos bemühen, diese speziellen Anforderungen zu erfüllen, leistet jedoch nur für eine Produktkennzeichnung Gewähr, die dem österreichischen und dem allg. europäischen Lebensmittelrecht entspricht.

REGELUNGEN betreffend Schankanlagen- KAUF, -MIETE, -LEIHINVENTAR
für Grapos DIREKTKUNDEN

Bezugsverpflichtung: Als gleichwertige Gegenleistung zu den vorteilhaften Grapos-Konditionen werden 5 Jahre über die Anlage ausschließlich Graposprodukte ausgeschenkt und keine Graposkonkurrenzprodukte (auch nicht Flaschenware) zu den Produkten laut Tastenbelegung/Montageliste vertrieben oder beworben. Ein Eigentumsübergang vor 5 Jahren lässt die Bezugsverpflichtung unberührt. Bei Nichterreichen von Bezugsmengenverpflichtungen verlängert sich die Abnahmeverpflichtung, ungeachtet der vereinbarten Zeit, bis zum Erreichen der vereinbarten Gesamtbezugsmenge. Wahlweise kann Grapos vom Vertrag zurücktreten und neben einer Pönale die Differenz zwischen dem Wert der Anlage und dem Kaufpreis rückfordern. Sind Mindestbezugsmengen vereinbart und erreicht der Kunde jene im jährlichen Zeitraum nicht, hat Grapos das Recht vom Vertrag zurückzutreten (Forderung Pönale oder Differenzbetrag), oder einen Ausgleichsbetrag pro fehlender Verkaufseinheit (Container oder Bag in Box) von 50 % des Nettoverkaufspreises zu fordern.
Vor Leistung der vereinbarten Montagepauschale wird nicht mit der Montage der Anlage begonnen. Preise und Zahlungsbedingungen werden gesondert vereinbart. Es gilt die jeweils aktuelle Grapos Sorten /Markenliste. Die Vereinbarung geht beiderseits auf Rechtsnachfolger über. Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, die Rechte und Pflichten zu überbinden, ansonsten eine Konventionalstrafe in Höhe von 50% des Wertes der Schankanlage zzgl. MwSt. (gem. der Auftragsbestätigung) an Grapos zu bezahlen ist und daneben das Recht zu Demontage (Miete/ Leihe) sowie der Erfüllungsanspruch und Schadenersatzanspruch besteht.
Demontage und Abholung einer Schankanlage dürfen ausschließlich durch Grapos erfolgen. Mauerdurchbrüche, Wasser und Stromanschlüsse im Zusammenhang mit der Montage einer Schankanlage müssen bauseits und ausnahmslos auf Verantwortung des Kunden erfolgen. Von der Vollgarantie sind Wasserfiltereinsätze, Verschleißteile und Fremdverschulden ausgenommen, ebenso unsachgemäße Eingriffe des Kunden sowie Arbeitseinsätze die durch Bedienungsfehler erforderlich werden.
Der Kunde hat bis zum vollständigen Eigentumsübergang die Anlage mit kaufmännischer Sorgfalt für Grapos zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen an Grapos ab.
Kauf einer Graposschankanlage: Bei jedem Verstoß gegen die Bezugsverpflichtung hat der Kunde eine verschuldensunabhängige, nicht zu mäßigende Konventionalstrafe in Höhe von 50% des Wertes der Anlage (wie in der Auftragsbestätigung) zzgl. MwSt. zu leisten, daneben kann Fa. Grapos die Zuhaltung begehren und weitere Schadenersatzansprüche neben der Pönale geltend machen. Solange die Anlage noch nicht vollständig bezahlt ist, behält sich Fa. Grapos genauso vor, im Falle des Zahlungsverzuges über 2 Wochen trotz schriftlicher Mahnung oder sonstiger Vertragsverletzung nach eigener Wahl entweder zusätzlich zur richterlich nicht zu mäßigenden Pönale den gesamten aushaftenden Kaufpreisrest plus 12% Zinsen fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten, die Anlage zu demontieren/ bzw. die Anlage elektronisch abzuschalten oder ein monatliches Benutzungsentgelt für die Anlagennutzung zu berechnen (=Wert der Anlage dividiert durch 60).
Miete einer Graposschankanlage/ Leihinventar (= 0-Miete): Bei jedem Verstoß gegen die Bezugsverpflichtung, bei Zahlungsverzug trotz schriftlicher Mahnung sowie bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses durch den Kunden wird eine verschuldensunabhängige, richterlich nicht zu mäßigende Konventionalstrafe von 50% des Wertes der Schankanlage + MWSt. (wie in der Auftragsbestätigung) vereinbart, daneben kann Fa. Grapos nach Wahl entweder die Zuhaltung begehren und weitere Ansprüche geltend machen, oder vom Vertrag zurückzutreten und die im Eigentum von Grapos stehenden Anlagen/Sachen unverzüglich demontieren/ bzw. die Anlage elektronisch abzuschalten, sowie weitere Schadenersatzansprüche geltend machen.
Geheimhaltung: Sämtliche Punkte unterliegen der Geheimhaltung.
Pönale: Bei Verletzung eines Punktes der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Pflichten daraus, ist Grapos jedenfalls berechtigt eine Pönale in der Höhe von 50 % des Auftragswertes, oder vom zu erwartenden Umsatzes, oder den Umsatzentgang zu verlangen. Der erwartende Umsatz errechnet sich aus den Durchschnittsumsätzen seit Beginn des Vertragsverhältnisses bis zum Ende der Vertragsdauer.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.
Gerichtsstand/ Rechtswahl/ Erfüllungsort: Gerichtsstand ist Graz, es gilt formelles und materielles österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Firmensitz.



 

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